AGB / Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Krystallpalast Varieté Leipzig GmbH & Co. KG


1. Geltungsbereich

1.1. Die Krystallpalast Varieté Leipzig GmbH & Co. KG (nachfolgend Varieté genannt) betreibt die VINETA und den am Uferbereich der Magdeborner Halbinsel befindlichen Anlegesteg für die zur Wasserüberfahrt der
Gäste notwendigen Zubringerboote auf dem Störmthaler See. Bei VINETA handelt es sich um ein auf dem Störmthaler See schwimmendes, auf einem Stahlbetonponton (15 x 20 Meter) stehendes Gebäude mit einer Grundfläche von 7 x 15 m. Der zentrale Raum ist das sogenannte Turmzimmer, das als Veranstaltungsraum in der geplanten Bestuhlung ca. 35 Personen Platz bietet. Die Plattform ist zugelassen bis 100 Personen, sofern ein anliegendes Wasserfahrzeug die Rettungsmittel in der notwendigen Anzahl bereithält.

1.2. Das Varieté ist Mieter des Geländes und der Räume nebst Inventar in und um den Dispatcherturm am Störmthaler See von der Gemeinde Großpösna und der Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).

1.3 Die AGB’s gelten ausschließlich in Bezug auf Veranstaltungen des Varietés bzw. für
Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern und sind fester Bestandteil der Verträge mit den
Gästen. Gäste sind Besucher der genannten Veranstaltungen. Veranstaltungen können insbesondere
Exklusiv- und Charterveranstaltungen und öffentliche Veranstaltungen sein.


2. Exklusiv- und Charterveranstaltung

2.1. Der Vertrag zwischen Varieté und Gast kommt durch beiderseitige fristgemäße Annahme zustande. Diese kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen.

2.2. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Bestimmungen.

3. Öffentliche Veranstaltung

3.1. Tickets zu einer öffentlichen Veranstaltung sind im Vorverkauf zu erwerben und durch den Gast auf Richtigkeit zu prüfen. Der Erwerb kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen.

3.2. Das Varieté gibt bekannt, wie die Preiszuordnung der Veranstaltungen erfolgt, bei welchen Veranstaltungen Ermäßigungen gewährt werden und wer zum ermäßigungsberechtigten Personenkreis
gehört.

3.3. Der Kauf der Tickets erfolgt gegen Barzahlung, mittels EC-, Kredit- oder Geldkarte. Tickets können auch durch Überweisung nach erfolgter Rechungslegung an das Varieté bezahlt werden. Für den Versand der Tickets und die Bezahlung per Rechung erhebt das Varieté eine Gebühr von 2,50 Euro je Geschäftsvorgang.
Die Tickets werden dem Besucher auf dem Postweg zusammen mit der Rechung auf eigene Gefahr zugesandt. Zahlungen sind innerhalb einer Woche ab Rechungsdatum vorzunehmen. Für die Postlaufzeiten wird keine Haftung übernommen.

3.2. Die Tickets werden am Veranstaltungstag vor Betreten des Zubringerboots entwertet und verlieren nach Ablauf der Veranstaltung Ihre Gültigkeit.

3.2. Alle Angaben über die Dauer von Fahrten sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die Einhaltung der Abfahrtszeiten wird nicht übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

3.3. Ist das Zubringerboot vor der regulären Abfahrtszeit voll besetzt, kann die Fahrt und Veranstaltung auch außerplanmäßig vorzeitig beginnen.

3.4. Sofern es zu keinem, seitens des Varietés zu vertretenden Veranstaltungsausfall kommt, ist Rückgabe und Umtausch von gekauften/ausgedruckten Tickets ausgeschlossen.

4. Sonderbestimmungen Bergbaugelände

4.1. Der Störmthaler See mit der VINETA und dem Dispatcherturm befindet sich auf dem Gelände der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), bzw. des Freistaates Sachsen. Dieses Gelände steht bis zur vollständigen Flutung des Sees und Freigabe durch den Freistaat Sachsen unter Bergrecht. Für den Betrieb der VINETA und den dazugehörigen Zubringerbooten liegen Sondergenehmigungen vor. Die damit verbundenen Auflagen und Bedingungen werden in die AGB übernommen und können der Anlage entnommen werden.

4.2. Das Bergbaugelände ist ausgeschildert. Das Betreten des Bergbaugeländes sowie des Anlegestegs erfolgt auf eigene Gefahr.

4.3. Die Zuwegung zur VINETA erfolgt über das Bergbaugelände, den Steganleger und das Zubringerboot. Die genehmigte Zuwegung erfolgt vom Parkplatz Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) ausnahmslos zu Fuß.
Die Zuwegung zum Anlegesteg muss auf direktem Weg erfolgen, ein Abweichen vom Weg ist nicht zulässig.

4.4. Ein Befahrung des Bergbaugeländes mit Moped, Motorrad, Auto, Bus o. a. ist ohne Sondergenehmigung durch die LMBV nicht zulässig. Die Zufahrtsstraße „Alte F 95“ ist davon ausgenommen.

4.5. Der Zuweg besteht aus Schotter, Kies, Sand bzw. Splitt und ist nicht befestigt. Insofern übernimmt das Varieté keine Haftung.


5. Sicherheit – Wasserfahrt

5.1. Das Zubringerboot wird mindestens durch einen Schiffsführer/Kapitän des Varietés besetzt, der in jedem Falle weisungsbefugt ist.

5.2. Während jeder Wasserfahrt sowie im Katastrophenfall sind Anweisungen und Sicherheitshinweisen des Schiffsführers zwingend Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Schiffsführers können die betreffenden Personen von der Wasserfahrt ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf Rückerstattung. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Schiffsführers übernimmt das Varieté keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

5.3. Verhaltensregeln an Bord:
Es ist jegliches Verhalten zu unterlassen, wodurch die Sicherheit an Bord gefährdet ist.
Es ist nicht gestattet, das Boot ohne Zustimmung des Schiffsführers zu besteigen oder zu verlassen.
Die Gäste sind verpflichtet, die von ihnen begleiteten Kinder ausreichend zu beaufsichtigen.
Der Schiffsführer ist berechtigt, Gäste, die mehr als unerheblich alkoholisiert sind, unter Drogeneinfluss stehen oder die aus anderem Grund eine Gefahr für sich oder andere darstellen, von Bord zu verweisen.
Es ist nicht erlaubt, vom Boot ins Wasser zu springen.
Tiere dürfen an Bord nicht mitgeführt werden.
Während der Wasserfahrt sind von allen Fahrgästen die bereitgestellten Schwimmwesten zu tragen
und allen Anweisungen des Schiffsführers zu folgen.

5.4. Die zulässige Gesamtpersonenanzahl darf nicht überschritten werden.

5.5. Für einen etwaigen Katastrophenfall unterhält das Varieté ein Rettungsboot, Rettungswesten und
sonstige Rettungsmittel. Der Schiffsführer behält sich vor, Sicherheitseinweisungen durchzuführen.

5.6. Die Nutzung des Bootes erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Sicherheit – VINETA

6.1. Während der gesamten Veranstaltung befindet sich mindestens ein Verantwortlicher des Varietés auf der VINETA, der in jedem Fall weisungsbefugt ist. Er übt das Hausrecht aus.

6.2. Während der gesamten Veranstaltung sowie im Katastrophenfall sind Anweisungen und Sicherheitshinweisen des Verantwortlichen zwingend Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen dessen Anweisungen können die betreffenden Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf Rückerstattung. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Verantwortlichen übernimmt das Varieté keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

6.3. Verhaltenregeln auf der VINETA:
Es ist jegliches Verhalten zu unterlassen, wodurch die Sicherheit gefährdet wird.
Die Gäste sind verpflichtet, die von ihnen begleiteten Kinder ausreichend zu beaufsichtigen.
Der Verantwortliche des Varieté ist berechtigt, Gäste, die mehr als unerheblich alkoholisiert sind,
unter Drogeneinfluss stehen oder die aus anderem Grund eine Gefahr für sich oder andere darstellen, von der Veranstaltung auszuschließen.
Es ist nicht erlaubt, vom VINETA-Ponton ins Wasser zu springen.
Sowohl in der VINETA als auch auf dem Terrassenbereich sind Kerzen, Teelichter, Darbietungen mit Feuer etc. aus brandschutztechnischen Gründen strengstens untersagt.

6.4. Die zulässige Gesamtpersonenanzahl darf nicht überschritten werden.

6.5. Für einen etwaigen Katastrophenfall unterhält das Varieté ein Rettungsboot, Rettungswesten und
sonstige Rettungsmittel. Der Verantwortliche behält sich vor, Sicherheitseinweisungen durchzuführen.

6.6. Das Betreten der VINETA erfolgt auf eigene Gefahr.


7. Veranstaltungsausfall

7.1. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsbetrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Witterungsbedingungen, Dunkelheit, Feuer, Sturm, Gewitter, Regen, Hagel Hoch-/Niedrigwasser, Eisgang etc.) vorläufig oder gänzlich einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung. Bei Ausfall einer Veranstaltung infolge o. g. Bedingungseintritt kann diese in Abstimmung mit dem Verantwortlichen und/oder Betreiber wiederholt werden.

7.2. Beendet ein Gast die Veranstaltung vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung bzw. Ersatz.

8. Haftung

8.1. Das Varieté haftet nicht für Schäden, die außerhalb dessen Verantwortungsbereichs durch den Gast oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Für übrige Schäden bei Verletzungen des Gastes oder Verlust, Beschädigungen sowie Diebstahl von Gegenständen des Gastes (wie Gepäck, Handys, Kameras usw.) haftet das Varieté nur bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz, auch wenn die Pflichtverletzung auf dem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

8.2. Das Varieté haftet nicht für die Garderobe an Bord und auf der VINETA.

8.3. Für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Gäste verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

8.4. Verletzungen, Unfälle oder Sachschäden müssen unverzüglich beim Betreiber gemeldet werden.

8.5. Der Gast haftet für alle von ihm zu vertretenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden und deren Folgen, die ihm oder anderen Personen entstehen.

9. Schlussbestimmung

9.1. Ist oder wird eine der Bestimmungen oder ein Teil einer Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle der Regelungslücke.

9.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ein Abweichen von dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

9.3. Auf das Vertragsverhältnis ist allein deutsches Recht anwendbar.

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